Kinderschutzkonzept

Präambel

Kinder liegen uns in der Freien evangelischen Gemeinde Halle/Westfalen am Herzen. Es ist uns ein großes Anliegen, dass Kinder sich in unserer Gemeinde wohl und auch sicher fühlen, dass sie sich kindgerecht entwickeln und darüber hinaus sich von Gott geliebt wissen.

1. Verhaltenskodex und erweitertes polizeiliches Führungszeugnis

Die Unterschrift auf dem Verhaltenskodex und das pol. Führungszeugnis selbst werden alle fünf Jahre erneuert. Alle Mitarbeitenden ab 14 Jahren legen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vor. Von einer benannten Person wird datenschutzgerecht eingesehen, dokumentiert und nachgehalten, wann eine erneute Vorlage notwendig ist (alle fünf Jahre). Ist keine solche Person benannt, werden die Information vom Pastor bzw. der Pastorin verwaltet.

2. Öffentlichkeit

Der Verhaltenskodex wird im Kinderbereich ausgehängt und auch auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht. In regelmäßigen Abständen, z.B. im Gemeindeforum wird über den Verhaltenskodex und das Kinderschutzkonzept informiert. Hierzu werden besonders auch Eltern eingeladen.

3. Schulung von Mitarbeitenden

Im Rahmen von Teamsitzungen, Mitarbeitergesprächen und insbesondere der Einführung von neuen Mitarbeitenden wird der Schutz des Kindeswohls mindestens alle drei Jahre thematisiert. Dabei verstehen wir das Thema breiter als nur die Einhaltung des Verhaltenskodex. Weitere Themen sind z.B. Umgang mit Medien, Ernährung, u. a. Die Schulungsinhalte werden gemeinsam durchgesprochen und anschließend von den Mitarbeitenden unterschrieben. Die Mitarbeitenden können/sollen auch an Onlineschulungen, z.B. über Juleica, teilnehmen.

4. Kinder und Jugendliche

Die Kinder und Jugendlichen werden in spezifischen Angeboten mindestens alle zwei Jahre altersgerecht in den einzelnen Gruppen über ihr Recht auf Achtung ihrer persönlichen Grenzen informiert und kennen die Hilfsstrukturen in der Gemeinde. Das kann auch von der Vertrauensperson der Gemeinde gemacht werden.
In der kleinen Kindergottesdienstgruppe (bis sechs Jahre) wird das mit den Kindern noch nicht thematisiert. Hier haben die Mitarbeitenden eine erhöhte Sensibilität.

5. Vertrauensperson der Gemeinde

Kinder, Jugendliche, Mitarbeitende, alle Besucher und Eltern können sich in Fällen der Vermutung von Gewalt oder Missbrauch an eine benannte und bekannte interne Vertrauensperson der Gemeinde wenden. Wenn eine solche Person nicht benannt ist, übernimmt vorübergehend die Gemeindeleitung diese Aufgabe. Damit ist gesichert, dass das das Konzept weiterhin funktioniert. Es können auch mehrere Personen gleichzeitig benannt sein. In diesem Fall stimmen sie sich in ihren Tätigkeiten ab.

6. Notfallplan

Die Gemeinde verfügt über einen Notfallplan, der das Vorgehen im Falle eines Verdachtes von körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt regelt.
Der Notfallplan, als Grafik gestaltet, befindet sich in der Anlage zu diesem Konzept.
Mindestens der erste und zweite Schritt des Notfallplans sollte bei allen Mitarbeitenden im Kopf präsent sein. Der Notfallplan muss immer einsehbar sein.

7. Vernetzung vor Ort

Die Gemeinde ist mit Hilfsangeboten, Beratungsstellen und einer „insoweit erfahrenen Fachkraft“ vernetzt und kennt die zuständige Ansprechperson beim Jugendamt. Die Vertrauensperson der Gemeinde wendet sich an Beratungsstellen oder die insoweit erfahrene Fachkraft und hält hier Kontakt. Eine Telefonliste für überregionale Angebote ist vorhanden.

Verhaltenskodex

für haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende im Bund Freier evangelischer Gemeinden

Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Bund FeG lebt durch vertrauensvolle Beziehungen von Menschen untereinander und der Beziehung zu Gott. Durch diese Beziehungen wollen wir jungen Menschen Selbstbewusstsein vermitteln, ihre Identität stärken und sie befähigen, eine gesunde Beziehung zu Gott, ihren Nächsten und zu sich selbst zu entwickeln und zu leben. Vertrauen soll gestärkt und nicht missbraucht werden, junge Menschen sicher gemacht und nicht verunsichert werden.

Aus diesem Grund halte ich mich an folgende Grundsätze:

  1. Ich verpflichte mich, alles in meiner Macht Stehende zu tun, dass in unserer gemeindlichen und übergemeindlichen Arbeit im Bund FeG Kinder und Jugendliche vor Gefahren und Übergriffen bewahrt werden. Deshalb schütze ich Kinder und Jugendliche vor körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt und beachte die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz der Teilnehmenden.
  2. Ich nehme die Intimsphäre, das Schamgefühl und die individuellen Grenzempfindungen der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen wahr und ernst. Ich erkenne an, dass jeder Mensch ein Individuum mit eigener Persönlichkeit ist. Deshalb respektiere ich den eigenen Willen aller Gruppenmitglieder und bringe ihnen Wertschätzung und Vertrauen entgegen.
  3. Ich gestalte die Beziehungen zu Kindern und Jugendlichen transparent und gehe verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um.
  4. Mir ist bewusst, dass es ein natürliches Machtgefälle zwischen Mitarbeitenden und Teilnehmenden gibt. Mit der mir übertragenen Verantwortung in der Mitarbeit gehe ich sorgsam um. Insbesondere missbrauche ich meine Rolle als Mitarbeiter oder Mitarbeiterin nicht für sexuelle Kontakte zu mir anvertrauten jungen Menschen.
  5. Ich verzichte auf verbales und nonverbales abwertendes Verhalten und beziehe gegen gewalttätiges, diskriminierendes, rassistisches und sexistisches Verhalten aktiv Stellung.
  6. Ich werde in unserem Mitarbeitendenteam Situationen ansprechen, die mit diesem Verhaltenskodex nicht in Einklang stehen, um ein offenes Klima in der Gruppe zu schaffen und zu erhalten.
  7. Ich achte auf Anzeichen der Vernachlässigung und Gewalt bei Kindern und Jugendlichen. Ich informiere mich über die notwendigen Handlungsschritte und suche mir kompetente Ansprechpartner oder -partnerinnen, damit ich im
    konkreten Fall Hilfe für mich und Betroffene finde.
  8. Ich habe die relevanten Gesetzestexte und den Text zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Mitarbeitenden gelesen.

Notfallplan

Verfahrensablauf bei (Verdacht auf) Kindeswohlgefährdung

Downloads

Hier können sie das Kinderschutzkonzept, sowie die Anhänge herunterladen.